Gibt es das???

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Problematik:

Bargeldeinzahlung bei Banken/Erfassung von eingelieferten Bargeld in Abwesenheit des/der Kunden - welche rechtlichen Vorgaben/welche Praxis andernorts/allgemeine Richtlinien gelten?

Die Fragestellung:

Wie muss eine Bank angeliefertes Bargeld (Münzen und Scheine) zählen und wie und von wem müssen die Einzahlungsscheine (Quittungen) gegen gezeichnet (Unterschrift) sein, wenn der einzahlende Kunde bei der Erfassung des Bargeldes in der Bank abwesend ist und/oder in den Betriebs- und Tresorräumen nicht dabei sein kann?

Zum besseren Verständnis der Frage sind auszugsweise diverse Einzahlungsscheine/Quittungskopien aus einer 25jährigen Geschäftsverbindung vorgelegt worden. Es existiert noch eine Vielzahl von diesen Unterlagen.

Es darf der Ablauf der Einlieferung der Bargeldbestände beschrieben werden:

Das angelieferte Bargeld (Münzen und Scheine) war bereits zu Hause gezählt, sortiert, abgesackt und abgebunden worden. Es wurde dann am kameraüberwachten Eingang der Bank von uns einem Mitarbeiter/in der Bank übergeben. Dieser verbrachte dann das Bargeld wohl in die Kasse oder in den Zähl- oder Tresorraum der Bank, zum Erfassen und Zählen. Dort wurde die angelieferte Geldmenge dann in Abwesenheit von uns gezählt.

Ein Blanko-Einzahlungsschein d.h. ein leerer Einzahlungsschein zum Vorabeintrag des Betrages durch uns wurde nie zur Verfügung gestellt. Den folgenden Kontoauszügen wurden dann die von der Bank ausgefüllten und vervollständigten Kassenbelege (Einzahlungsbelege) der Bank beigefügt.

Von uns wurde ein Kuvert mit einem Zettel der angelieferten Bargeldsumme im Sekretariat der Bank abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Einzahlungsbelege von unserer Seite aus gegengezeichnet sind oder zum Unterzeichnen vorgelegt wurden.

Es wird nun diese Frage gestellt, da wir hinsichtlich der Handhabung des Bargeldverkehres bei Einlieferung und Erfassung keine oder unterschiedliche und verwunderliche Antworten bekamen.

Es würde uns nun interessieren, wie die Handhabung des Bargeldverkehrs in anderen Banken und Geldinstituten gepflegt wird.

Wir würden uns freuen, alsbald Antworten zu erhalten.

Die bisherigen unbefriedigenden Antworten werden zu gegebener Zeit ebenfalls veröffentlicht und zu bestaunen sein

Herzlichen Dank für Ihre Hinweise.

Robert Fleischmann
Bamberger Str. 2
91330 Eggolsheim-Neuses

Einzahlungsbelege